“UN-Treaty“ – Geplantes Abkommen der Vereinten Nationen
Ecuador fordert schon seit Langem eine Ausgleichszahlung vom globalen Ölkonzern Chevron, durch den Teile von Ecuador stark verschmutzt wurden. Der Öl-Riese entzieht sich allerdings jeglicher Verantwortung. Die Regierung von Ecuador bewirkte daher zusammen mit Südafrika den Beginn von Verhandlungen durch den UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2014. Genau in solchen Situationen soll das neue Abkommen greifen und internationale Unternehmen über Landesgrenzen hinweg zur Rechenschaft ziehen. 1) Süddeutsche Zeitung Online: Der dritte Anlauf; Veröffentlicht am 24.10.2016
Genf – Die Verhandlungen zum UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten gehen in die dritte Runde. Vom 23. bis 27. Oktober versammelt sich der UN-Menschenrechtsrat und verhandelt über ein Abkommen, das globale Konzerne auch außerhalb ihrer Landesgrenzen zur Verantwortung ziehen und Arbeitnehmerrechte in Entwicklungsländern gewährleisten soll. 2) Attac Online: UN-Verhandlungen zu Wirtschaft und Menschenrechten; nicht mehr verfügbar Geplant ist ein bindendes Instrument, das international greift. Die ersten beiden Sitzungen dienten der konstruktiven Konkretisierung des Abkommens. Die dritte Tagung soll nun eine konkretere Eingrenzung des bindenden Instruments darstellen.
Die zentralen Themen der ersten beiden Tagungen waren die Rolle von Menschenrechten in der global vernetzten Wirtschaft, die Prinzipien für das bindende Instrument im Sinne von Gerechtigkeit, Legalität und Justiz sowie Rechtsmittelbeschaffung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Hinblick auf transnationale Konzerne. Ein bedeutender Punkt des Abkommens in punkto Fluchtursachen behandelt die Macht von transnationalen Konzernen im Gegensatz zu vielen Regierungen. 3) Dokument der Vereinten Nationen: Report on the second session of the open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights; Veröffentlicht am 01.04.2017 Heutzutage können Unternehmen, die umweltschädliche Aktivitäten ausführen und dafür ein Verbot vom Staat erhalten, den Staat in vielen Fällen anklagen. Folgen sind unter anderem zusätzliche Verarmung von Entwicklungsstaaten und Toleranz für Umweltverschmutzung. Das UN-Abkommen soll dem entgegenwirken. Armin Paasch, Referent bei Misereor, unterstützt diese Aussage mit den Worten: „Das neue Abkommen bietet die Chance, die globale Wirtschaftsordnung grundlegend zu verändern. Unternehmen ist es dann nicht mehr möglich, Regierungen vor sich herzutreiben und vor Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie Konzerne daran hindern wollen, Grundgewässer zu verseuchen, die Luft zu verschmutzen oder die Rechte von Ureinwohnern zu missachten. Zwei Drittel dieser Klagen richten sich heute gegen Länder des Globalen Südens. Menschenrechte hätten endlich Vorrang vor den Interessen von Investoren und transnationalen Konzernen.“
Von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nahmen laut des öffentlichen Berichts lediglich ein Drittel der Länder an der ersten Sitzung teil. Wenn auch in etwa 20 zusätzliche Staaten während der zweiten Tagung präsent waren, so beteiligten sich über weit aus 100 Mitgliedsländer noch nicht an der Realisierung dieses Abkommens. Deutschland war beispielsweise auch erst am zweiten Treffen der Arbeitsgruppe anwesend. Die “Treaty Alliance Deutschland“ (Zusammenschluss aus mehreren NGOs) wurde zum Zweck der Unterstützung und Bekanntmachung des UN-Abkommens gegründet. 4) Cora-Netz Online: Die Treaty Alliance Deutschland; Veröffentlicht am 14.09.2017 Mitglied ist zum Beispiel “Brot für die Welt“. Deren Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte, Sarah Lincoln, äußert sich negativ über Deutschland: „Deutsche Unternehmen profitieren in ihren weltweiten Geschäften von niedrigen Umweltstandards und sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen, immer wieder kommt es zu Katastrophen wie dem Einsturz der Rana-Plaza Textilfabrik in Bangladesch, bei dem mehr als 1000 Menschen starben.“ Fast 30 westliche Unternehmen hatten Kooperationen mit der Fabrik in Bangladesch. Darunter waren auch bekannte Textilhersteller wie Mango oder C&A. Profitgier könnte daher einen Grund darstellen, weshalb Deutschland und andere Industriestaaten wenig Interesse an dem neuen UN-Abkommen zeigen.
Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, kurz ILO, steht schon seit Längerem hinter Mindestanforderungen an Arbeitnehmerrechten. Darunter fallen allgemeine Menschenrechte wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie die Koalitionsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit. 5) BMZ Online: Wirtschaft und Menschenrechte; Stand vom 12.10.2017 Trotz allem hat sich die Lage in Entwicklungsländern nicht verbessert. Das neue Abkommen soll daher die Forderungen der letzten Jahre in die Tat umsetzen. Fraglich ist, wie bindend dieses Abkommen sein wird. Zwei Faktoren spielen dabei eine große Rolle, die Teilnahme der Mitgliedstaaten und die Umsetzbarkeit des Vorhabens.
Fußnoten und Quellen:
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